Ausbildung, Gründung, Verdienst & Co: Was du wissen solltest, um erfolgreich als Make-Up Artist*in zu arbeiten.
Du überlegst schon länger, selbständig als Make-Up Artist*in zu arbeiten und bist dir nicht sicher, ob dieser Beruf wirklich das Richtige für dich ist?
Wir haben für dich die fünf wichtigsten Fragen zum Thema gesammelt. Lies hier nach, ob du für den Beruf des Make-Up Artisten eine Ausbildung benötigst, was du zum Unterschied zwischen Visagisten und Make-Up Artisten wissen solltest (und warum das wichtig für die Gründung deines Unternehmens ist) – und was du beachten musst, um als Make-Up Artist*in erfolgreich zu sein.
Let´s go – oder sollen wir lieber sagen: Let´s Make It Up?
Unsere helloUmsatz Tipps: erfolgreich als Make-Up Artist*in arbeiten
- AUSBILDUNG als Make-Up Artist*in: Ja oder nein?
- MAKE-UP ARTIST oder Visagist: Was ist der Unterschied?
- Der VERDIENST: Wie viel ist für Make-Up Artisten drin?
- Ein eigenes Unternehmen GRÜNDEN: Gewerbe oder freier Beruf?
- Als Make-Up Artist*in ERFOLGREICH sein: Tipps für deinen Arbeitsalltag
Als Make-Up Artist*in arbeiten: Ein paar Facts zum Berufsbild
Das Umfeld sieht gut aus: In der Beautybranche wird im Moment viel Geld in die Hand genommen. Nicht erst seitdem sich zahlreiche Influencer auf Social-Media-Kanälen wie TikTok, Instagram & Co in Szene setzen, wird dem Thema Mode und Kosmetik viel Bedeutung eingeräumt. Die Branche boomt also – und da kann man sich durchaus die Frage stellen, ob es sich lohnt, als selbständige*r Make-Up Artist*in zu arbeiten.
In welchen Bereichen kannst du als Make-Up Artist*in arbeiten? Nun, die Einsatzgebiete sind durchwegs vielfältig. Einerseits wäre da die Modebranche selbst, die sich immer wieder neu erfindet (bzw. erfinden muss). Mit einem soliden Standing wirst du mit deinem Können für Modeschauen oder Fotoshootings für Modemagazine gebucht.
Auch die Film- und Fernsehwelt lebt von der Sprühkraft kreativer Make-Up Künstler. Und auch auf der ganz großen (Theater-)Bühne ist professionelle Visagisten-Kunst gefragt.
Doch nicht nur professionelle Produktionen verlangen nach Make-Up Artisten. Auch im kleinen Rahmen sind Profis gefragt, wenn es darum geht, für spezielle Anlässe zu glänzen. Klassiker wäre das Festtags Make-Up für Hochzeiten & Co. Aber auch Fotografen buchen gerne mal für außergewöhnliche Einzelshootings einen kreativen Makeup-Artist dazu.
Ob du dafür in Frage kommst und als Make-Up Artist*in erfolgreich bist, hängt von deinem Stil und deiner Fähigkeit, coole Looks und Trends in Szene zu setzen, ab. Und natürlich auch davon, wie gut du dich selbst verkaufen kannst.
Kann eigentlich jeder als Make-Up Artist arbeiten? Grundsätzlich ja (zumindest in Deutschland). Da wären wir gleich bei der ersten Frage, die bei diesem Thema gerne aufpoppt.
Lies hier nach, welche weiteren Antworten wir zum Thema selbständig arbeiten als Make-Up Artist*in haben.
1. AUSBILDUNG als Make-Up Artist*in: Ja oder nein?
Wie bereits erwähnt: Um als Make-Up Artist*in zu arbeiten, ist in Deutschland keine Ausbildung nötig, da es sich dabei um keinen gesetzlich geschützten Beruf handelt. Jeder kann sich damit selbständig machen.
Natürlich ist eine Ausbildung sinnvoll – einerseits, um das berühmte Tüpfelchen auf dem I zu vermitteln, was die Kenntnisse betrifft. Andererseits, um gleich zu Beginn Kontakte für später zu knüpfen.
Oftmals liegt dem Beruf des Make-Up Artisten eine vorherige Ausbildung, z.B. als Kosmetiker*in, zugrunde. In Deutschland kommen für die Ausbildung zum Make-Up Artist dafür private Schulen infrage (in jeder größeren Stadt wirst du dazu ein Institut finden).
In Österreich allerdings ist eine Ausbildung zum*r Make-Up Artist*in so gut wie vorgeschrieben, da es sich um ein reglementiertes Teilgewerbe der Kosmetik handelt (in diesem Fall der dekorativen Kosmetik). Bei der Gründung deines Unternehmens ist hier neben einem Befähigungsnachweis auch eine Arbeitsprobe samt Prüfung nötig. Die zuständige Innung für Fußpflege, Kosmetiker und Masseure weiß hier mehr.
Eine Ausbildung zum*r Make-Up Artist*in wird in Österreich neben privaten Schulen auch vom WIFI angeboten. Mehr Infos zum Berufsbild findest du hier.
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2. MAKE-UP ARTIST oder Visagist: Was ist der Unterschied?
Wo liegt nun die Trennlinie zwischen Make-Up Artist und Visagist, die nicht nur für das Selbstverständnis eines ganzen Berufsstands wichtig ist – sondern gerade dann, wenn du dich selbständig machen möchtest? Denn ja, es gibt Unterschiede, die sich auch gravierend auf deine Unternehmenskosten auswirken können.
Der Unterschied zwischen Make-Up Artisten und Visagisten liegt ganz einfach in der viel besungenen künstlerischen Freiheit. Kannst du nachweisen, dass du ausschließlich nach eigenen Vorgaben und nicht weisungsgebunden arbeitest, dann darfst du dein Unternehmen als Freiberufler gründen.
Wichtig zu betonen ist auch der Unterschied zwischen Visagisten und Kosmetikern. Während erstere sich nur auf – dekorative – Behandlungen im Gesicht beziehen, sind Kosmetiker für die Pflege des ganzen Körpers zuständig.
Doch noch einmal zurück zum Unterschied zwischen Make-Up Artist und Visagist: Als „freie*r Künstler*in“ hast du auf jeden Fall anderen Spielraum beim Verdienst und kannst weitaus höhere Sätze abrufen als dies bei einem Visagist der Fall wäre. Dazu gleich im nächsten Punkt.
Pass also bei der Gründung deines Unternehmens auf, dass deine Tätigkeit nicht als gewerbepflichtig eingestuft wird. Genaueres dazu kannst du unter Punkt 4 nachlesen.
3. Der VERDIENST: Wie viel ist für Make-Up Artisten drin?
Die Frage nach dem Verdienst beschäftigt wohl alle, die überlegen, sich als Make-Up Artist*in selbständig zu machen. Und ja, man muss sich schon damit auseinandergesetzt haben, ob sich die Sache auch lohnt.
Eine klare Antwort darauf gibt es wie so oft nicht: Es kommt darauf an. Gerade zu Beginn wirst du wie jeder andere mit niedrigen Tagessätzen arbeiten. Je mehr Erfahrung du vorweisen kannst, desto besser werden die Kunden – und dann sind auch andere Summen möglich. Natürlich immer abhängig davon, für wen du arbeitest und was für ein Standing du dir aufbauen konntest.
Es geht bei diesem Beruf sehr stark um die Einzigartigkeit, also deine Fähigkeit aus der Masse herauszustechen. Dann sind auch gute Tagessätze bei deinen Kunden abrufbar. Was ist also verdienstmäßig als Make-Up Artist*in drin, wenn du gut gebucht bist?
Gute Make-Up Artisten können gut und gerne mehrere Hundert Euro pro Tag verlangen. Klingt gut? Vergiss nicht, dass du als Selbständige*r auch die Kosten für An- und Abreise zum Shooting bedenken musst. Du kannst also nicht damit rechnen, an jedem Tag das Honorar für einen fetten Auftrag zu kassieren. Und auch die Akquise braucht, gerade zu Beginn, ihre Zeit. Von Laufkundschaft in diesem Bereich gar nicht zu sprechen.
Vergiss also nicht, auf jeden Fall Rücklagen für umsatzschwache Zeiten zu bilden. Das solltest du generell in deinem Businessplan bedacht haben. Dazu – und zum Thema, wie du an Kunden kommst, kannst du unter Punkt 5 mehr nachlesen.
4. Ein eigenes Unternehmen GRÜNDEN: Gewerbe oder freier Beruf?
Wie bereits oben erwähnt: Grundsätzlich handelt es sich beim Make-Up Artist in Deutschland um einen freien Beruf. Und zwar dann, du ausschließlich künstlerisch tätig bist, keine Vorgaben zu erfüllen hast, eigene Kreationen – und somit dein eigenes Werk – umsetzt und nicht weisungsgebunden agierst. Klassisches Beispiel: Du wirst für ein Shooting gebucht.
Als Freiberufler musst du dich, um ein Unternehmen zu gründen, nicht beim Gewerbeamt eintragen lassen. Allerdings wird hier gerne von Einzelfall zu Einzelfall unterschieden, ob du auch tatsächlich einen freien Beruf ausübst.
Wenn du also kein Gewerbe anmelden möchtest, pass auf, dass du rein auf der künstlerischen Schiene bleibst. Soll heißen: Biete keine kosmetischen Behandlungen an und verkauf keine Kosmetikprodukte. Solltest du dies allerdings ins Portfolio aufnehmen, dann musst du einen Gewerbeschein lösen. Lies hier nach, was du z.B. beachten musst, wenn du ein Kosmetikstudio eröffnen möchtest.
Der Vorteil des Freiberufler-Daseins? Einerseits fallen keine Beiträge für die Anmeldung für Gewerbeamt und Handwerkskammer an. Der richtige Pluspunkt liegt darin, dass du dich als freischaffender Künstler bei der KSK, der Künstlersozialkasse, anmelden kannst. Für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung musst du dann nur die Hälfte der Kosten berappen (der Rest wird von Bund und Land sowie div. Verwertungsgesellschaften unterstützt).
Tipp: Überlege, ob du zu Beginn deiner Selbständigkeit als Make-Up Artist*in die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen möchtest. Dabei bist du bis zu einer gewissen Umsatzgrenze von der Umsatzsteuer befreit. Wenn du dich für die Variante der Anmeldung eines Gewerbes entschieden hast, kannst du auch ein Kleingewerbe anmelden. Die Unterschiede und aktuellen Voraussetzungen für Kleinunternehmerregelung und Kleingewerbe kannst du in unserem Artikel zum Thema selbständig machen im Kleingewerbe nachlesen.
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In Österreich gelten andere Regelungen, wenn du dich als Make-Up Artist*in selbständig machen möchtest. Lies dazu im Kapitel Ausbildung zum Make-Up Artist (Punkt 1) nach.
5. Als Make-Up Artist*in ERFOLGREICH sein: Tipps für deinen Arbeitsalltag
Egal, wie „groß“ der Einstieg geplant ist: Du solltest auf jeden Fall einen Businessplan erstellen. Klassischerweise gehört da auch eine Standort- und Konkurrenzanalyse hinein. Im Fall eines Make-Up Artisten wird bei jeweils abwechselnden Eventlocations allerdings weniger der Standort bzw. die Laufkundschaft ausschlaggebend sein. Wichtig ist die Ausarbeitung deines eigenen USP, also deines Alleinstellungsmerkmals. Und natürlich solltest du vorab eine Idee zu deinem geplanten Umsatz und deinen Marketingaktivitäten haben. Mehr Infos zu Inhalten und Aufbau kannst du in unserem Artikel zum Thema Businessplan für Friseure nachlesen.
Dann heißt es Kontakte knüpfen und netzwerken. Als eierlegende Wollmilchsau wirst du in dieser Branche nicht glücklich werden. Um nicht zu austauschbar zu sein, achte darauf, dir einen Kundenstamm und ein Netzwerk vor allem in deiner Nische aufzubauen. Bestes Beispiel sind Make-Up Artisten, die für Cosplay-Shootings oder den Dreh von Kostümschinken gebucht werden.
Noch ein Tipp: Wenn du von vielen Privatkunden für Events wie Hochzeiten gebucht wirst, solltest du auch unterwegs in der Lage sein, schnell und einfach eine Rechnung erstellen und drucken zu können. Mit einem mobilen Kassensystem wie z.B. von helloCash bist du, auch was das Finanzamt betrifft, auf der sicheren Seite.
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Zahlt es sich aus, als Make-Up Artist*in neben Weiterempfehlungen auf Werbung zu setzen? Nun, im Bereich des klassischen Marketings wirst du nicht viel erreichen. Eine eigene Homepage gehört aber auf jeden Fall dazu, und auch auf Social Media solltest du vertreten sein, weil sich Zielgruppen oftmals sehr aktiv in diversen Gruppen austauschen.
Es zahlt sich auch aus, in professionelle Fotos – und dafür auch in einen Fotografen – zu investieren, der deine Kunst gekonnt in Szene setzt.
Unser helloUmsatz Fazit:
Als selbständige*r Make-Up Artist*in zu arbeiten ist für viele ein Traum – aber es ist machbar. Wenn du dein Ziel konsequent verfolgst, wirst auch du darin erfolgreich sein.
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Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.