Selbständig machen als mobile*r Friseur*in: Womit du rechnen musst und wie du das Werbeverbot für mobile Friseure im Reisegewerbe umgehen kannst.
Mobile Friseure sind in den letzten Jahren immer mehr aus dem Boden geschossen. Kein Wunder, ist doch der erste Einstieg in die Selbständigkeit relativ leicht zu bewerkstelligen.
Doch welche Herausforderungen warten auf dem Weg? Was gibt es für mobile Friseure zu beachten? Worauf musst man beim Gründen aufpassen? Und welche Tipps haben wir sonst zum Thema?
Lies hier nach, worauf es ankommt, sich als mobile*r Friseur*in selbständig zu machen.
Unsere helloUmsatz Tipps: selbständig machen als mobiler Friseur
- MOBILER FRISEUR werden: Voraussetzungen für die Selbständigkeit
- Welche Chancen und HERAUSFORDERUNGEN auf mobile Friseure warten
- Der erste Schritt in die Selbständigkeit: die GRÜNDUNG
- Was du noch BEDENKEN musst, um dich als mobile*r Friseur*in selbständig zu machen
- Tipp: So kannst du das WERBEVERBOT für mobile Friseure umgehen
- Und noch ein paar TIPPS für angehende Friseure
Mobil statt stationär? Ein Friseursalon geht auf Reisen
Klar: Die Vorteile, sich als mobiler Friseur selbständig zu machen, liegen auf der Hand: Kein finanzielles Anfangsrisiko durch hohe Gründungskosten (weil eben kein Friseursalon neueröffnet bzw. renoviert werden muss), freie Zeiteinteilung – und die Aussicht auf ganz neue Kundengruppen. Alles in allem ein schneller Start, um als Friseur*in schnell selbständig zu werden.
Ein begehrtes Konzept der letzten Jahre. Gerade Corona hat die Zahl der mobilen Friseure immens nach oben schnellen lassen.
Neben den eben erwähnten Chancen liegen für mobile Friseure aber auch ein paar Stolpersteine auf dem Weg. Und generell sind einige Dinge zu beachten, die speziell für diese Berufsgruppe gelten – Stichwort Werbeverbot für mobile Friseure.
Lies hier nach, womit du rechnen musst, wenn du dich als mobile*r Friseur*in selbständig machen möchtest – und welche Tipps wir dazu für dich haben.
1. MOBILER FRISEUR werden: Voraussetzungen für die Selbständigkeit
Bevor du nun konkret ins Thema eintauchst, solltest du zuerst ein paar grundlegende Überlegungen zur Selbständigkeit als mobile*r Friseur*in anstellen.
Ein oftmaliger Grund für überstürztes Handeln ist die Tatsache, dass angehende mobile Friseure mit einem höheres Gehalt rechnen als ihre angestellten Kollegen im Friseursalon.
Doch kannst du das tatsächlich erreichen? Dazu gehören erst einmal folgende Fragen überprüft:
- Angebot: Wie unterscheidest du dich in Punkto Leistungen und Preise von deiner Konkurrenz? Was ist deine Nische?
- Zielgruppe: Wen sprichst du genau an, und wie kannst du deine Kunden erreichen?
- Akquise: Gerade für Friseure auf Rädern ist dieser Punkt aufgrund des Werbeverbots für mobile Friseure im Reisegewerbe ein heikles Thema (siehe dazu auch Punkt 5).
Aber nicht nur Fragen der Preis- und Produktgestaltung sind vorab zu klären. Auch eine Standortanalyse gehört zu Beginn unbedingt erledigt. Dazu solltest du einerseits wissen, wie sich die Konkurrenz im näheren und weiteren Umfeld positioniert (sowohl stationäre als auch mobile Friseure), aber auch, in welchem Radius du dich bewegen wirst. Anfahrtskosten wirst du zu Beginn deiner Tätigkeit wohl noch nicht in die Kundenrechnung mit einfließen lassen können. Analyse die Standortfrage daher mit Bedacht!
Du solltest daher finanziell gut gepolstert sein, um die Anfangsphase zu überstehen.
Nicht zuletzt: Such dir einen einprägsamen Friseurnamen, vielleicht unterstrichen durch einen lustigen Friseur Spruch, für dein Unternehmen aus.
Lass uns nun aber gleich zum nächsten Punkt kommen. Mit welchen Vorteilen kannst du als mobile*r Friseur*in rechnen – aber auch mit welchen Herausforderungen?
Erfolgreich im Friseursalon?
Umsatz steigern und neue Kunden gewinnen, Ideen für kostenlose Werbung, Mitarbeiterauslastung erhöhen & Kosten senken – und obendrein ein paar lustige Sprüche für deinen Salon:
2. Welche Chancen und PROBLEME auf mobile Friseure warten
Was hat nun schon viele mobile Friseure in der Vergangenheit dazu verleitet, sich selbständig zu machen? Wir haben die wichtigsten Chancen und Herausforderungen aufgelistet:
Selbständig als mobiler Friseur: Vorteil oder Nachteil?
- Der Einstieg in die Selbständigkeit erfolgt viel schneller als bei stationären Friseuren. Ohne Ausbildung und Erfahrung klappt aber auch keine Gründung als mobile*r Friseur*in (siehe Punkt 3).
- Mobile Friseure können ihre Preise flexibler gestalten? Nun, vielleicht im Vergleich zum regulären Friseursalon. Aber Achtung: Die eigentliche Konkurrenz mobiler Friseure stellen die „schwarzen Schafe“ der Branche dar. Und an diesen Kosten orientieren sich leider viele Kunden.
- Die Arbeitszeiten mobiler Friseure sind frei einteilbar: Dafür sammeln sich wiederum viele Stunden an unproduktiver Zeit. Weiters liegt die Terminvereinbarung für mobile Friseure im Reisegewerbe rechtlich im Graubereich und alles andere als einfach.
- Für mobile Friseure fallen keine Personalkosten an. Aber: Wie ist gesichert, dass bei längerer Krankheit oder anderen Ausfällen zumindest ein anteiliger Monatsumsatz ins Haus kommt?
- Keine Miet- und Energiekosten wie im Friseursalon: Dafür fallen bei mobilen Friseuren oft hohe Anfahrtskosten an, die dem Kunden meist gar nicht verrechnet werden. Je weiter der Weg, desto höher natürlich die Kosten.
Ein klarer Vorteil – aber auch ein klarer Nachteil
Eines lässt sich allerdings nicht bezweifeln: Als mobile*r Friseur*in lassen sich ganz andere Kundengruppen ansprechen als das im Friseursalon möglich ist. Dazu zählen beeinträchtigte oder kranke Personen, Familien mit Kleinkindern, Senioren in Altersheimen oder Berufstätige, die nur außerhalb der klassischen Öffnungszeiten eines Friseursalons Zeit haben. Auch die eingeschränkte Mobilität am Land ist einer der Gründe, warum gerne auf mobile Friseure zurückgegriffen wird.
Einen klaren Nachteil gibt es allerdings auch: Wenn du als mobile*r Friseur*in ein Reisegewerbe angemeldet hast (mehr dazu im nächsten Punkt), ist dir Werbung untersagt. Wie du das Werbeverbot für mobile Friseure umgehen kannst, kannst du unter Punkt 5 nachlesen.
3. Der erste Schritt in die Selbständigkeit: die GRÜNDUNG
Es ist nun so weit: Du möchtest den ersten Schritt in die Selbständigkeit wagen. Entweder meldest du nun als Friseurmeister dein Gewerbe an (eine Anleitung dazu findest du hier). Oder du arbeitest ohne Meisterprüfung und machst dich über die Alt-Gesellenregelung selbständig.
In Deutschland kannst du dich auch über die Anmeldung eines Reisegewerbes selbständig machen. Der Vorteil: Du musst dafür keine Meisterprüfung ablegen.
In Österreich kannst du dein Unternehmen auch mittels eines individuellen Befähigungsnachweises gründen. Ein Meister ist hier zwar empfohlen, aber nicht zwingend Voraussetzung zur Eröffnung eines Friseursalons.
In unserem Artikel zum Thema Friseursalon eröffnen haben wir noch einmal die wichtigsten Punkte für dich zusammengefasst.
Tipp: Mach dich zu den genauen Voraussetzungen und Befähigungsnachweisen am besten bei deiner Innungsvertretung schlau – in Österreich z.B. über die Wirtschaftskammer, in Deutschland über deine Landesinnungsverbände. Auch die Gründer-Angebote in Österreich und Deutschland haben viel an Information zum Thema Selbständigkeit zu bieten.
Reisegewerbe: Achtung Stolpersteine für mobile Friseure
Die Vorteile der schnellen Gründung ziehen leider auch einige Nachteile nach sich. So darfst du beim Ausüben eines Reisegewerbes nur unangemeldet bei den potenziellen Kunden erscheinen und musst immer deine Reisegewerbekarte mitführen.
Probleme können sich auch dann ergeben, wenn du z.B. Altersheime mit deinen mobilen Diensten versorgst. Denn dabei handelt es sich um eine regelmäßig, aber keine ungeplante Tätigkeit – und dafür würdest du wiederum einen Meisterbrief benötigen.
Als mobile*r Friseur*in mit Reisegewerbe ist dir auch verboten, Werbung zu betreiben. Wie du dieses Werbeverbot kreativ umgehen kannst, kannst du unter Punkt 5 nachlesen.
4. Was du noch BEDENKEN musst, um dich als mobile*r Friseur*in selbständig zu machen
Hast du die Frage geklärt, ob du dich mit oder ohne Meisterprüfung als mobile*r Friseur*in selbständig machen wirst, geht es ans Eingemachte. Das bedeutet so viel wie: Ausrüstung und Material einkaufen, für die nötige Absicherung sorgen – und ohne viel Stress die rechtskonforme Abwicklung deiner Aufträge veranlassen.
Ausrüstung & Material
Welche Utensilien du als mobiler Friseur benötigst, brauchen wir hier nicht näher zu erläutern. Wichtig ist allerdings, zu entscheiden, bei welchem Lieferanten du einkaufst und auf welches Sortiment du dich beschränkst. Denn einerseits musst du deine gesamte Ausrüstung mit dir führen. Andererseits erhöhen jedes alternative Shampoo und jede zusätzliche Farbe im Angebot deine Kosten.
Achte darauf, dass du dein Sortiment jederzeit auffüllen kannst, deine angebotenen Produkte also jederzeit verfügbar sind. Überleg auch, ob du dich für Lieferrabatte mit anderen Friseuren zusammenschließen möchtest.
Versicherung
Als selbständige*r Friseur*in unterliegst du natürlich der gesetzlichen Sozialversicherung. Abseits davon geht es darum, dich vor den Auswirkungen von Missgeschicken zu schützen, die im Berufsleben immer einmal vorkommen können
Ob Versicherungsschutz für Diebstahl, Verlust oder Beschädigung, (gewerbliche) Versicherung für dein Firmenfahrzeug oder Haftpflichtversicherung: Plane die Absicherung unbedingt gleich von Beginn an mit ein.
Tipp: Frage für eine günstige Haftpflichtversicherung bei deiner Branchenvertretung nach (z.B. wie in diesem Beispiel der NÖ Landesinnung der Friseure).
Rechnung ausstellen als mobiler*r Friseur*in
Wie kannst du dafür sorgen, dass du als mobile*r Friseur*in Belege finanzamtkonform vor Ort ausstellen kannst – und zwar ganz ohne unnötigen Stress?
Ganz einfach: Mit einem mobilen Kassensystem geht das ganz einfach auf deinem Tablet oder Smartphone. Moderne Registrierkassen bieten auch Kartenzahlung an sowie Anschluss an einen mobilen Drucker.
Tipp: Sieh dir z.B. die Registrierkasse von helloCash an, die auf Kleinunternehmen zugeschnitten ist. Zusätzlich zum Erstellen von Rechnungen findest du in der Kasse von helloCash auch die Möglichkeit, einen Kundenstamm anzulegen. Deine Kundentermine kannst du im ebenso in der Kasse eingebundenen Terminkalender eintragen.
TOP: Sichere dir 6 GRATIS Monate auf das Kassensystem deiner Wahl von helloCash! Jetzt registrieren und Gutscheincode beim Wechsel in das Echtsystem für die Modelle Medium und Premium einlösen; erster Monat zum Normalpreis, danach 6 Monate kostenlos. Anleitung zum Einlösen des Gutscheincodes hier. Dein Gutscheincode lautet: hello-umsatz
5. Tipp: So kannst du das WERBEVERBOT für mobile Friseure umgehen
Wie bereits oben erwähnt: Solltest du zu denjenigen gehören, die per Reisegewerbekarte als mobile*r Friseur*in arbeiten, dann musst du beim Thema Werbung ganz besonders aufpassen. Für das Reisegewerbe gelten strenge Regeln: Es ist für dich schlicht und einfach verboten, Werbung zu machen!
Als Friseur*in auf Rädern darfst du in Deutschland streng genommen nur von Tür zu Tür unterwegs sein, ohne vorab Kundentermine ausgemacht zu haben.
Es gibt allerdings ein paar (legale!) Schlupflöcher, das Werbeverbot für mobile Friseure zu umgehen. Was kannst du also tun?
Wie du das Werbeverbot für mobile Friseure umgehst
Die folgenden Tipps werden gerne angewendet, wenn es darum geht, das Werbeverbot bei Ausführung eines Reisegewerbes auszuhebeln:
- Visitenkarten: Das Verteilen von Visitenkarten gilt als Werbung. Achte darauf, dass auf deiner Karte nicht von „Friseur“ oder „Friseurdienstleistungen“ die Rede ist, und händige deine Visitenkarte auch nur für „Reklamationszwecke“ aus.
- Mach dir bei deinen Kunden gleich während der Behandlung Folgetermine aus bzw. bitte deine Kunden, kurz vor dem nächsten Termin den Bedarf telefonisch eruieren zu dürfen.
- Bezeichne dich nicht offiziell als Friseur*in, sondern biete Leistungen eines weiteren, allerdings zulassungsfreien, Berufs an (z.B. Kosmetiker, Visagist, Nageldesigner, Masseur etc). Werbung dafür ist nicht verboten.
- Das klappt z.B. auch über das Angebot eines Brautservices. Styling darfst du anbieten und bewerben (nicht das Haareschneiden selbst).
- Mehr Infos über die Anmeldung eines Gewerbes über eine Ausnahmebewilligung nach §8 HwO hier.
6. Und noch ein paar TIPPS für angehende Friseure
Bist du noch ganz am Anfang deiner Selbständigkeit als mobile*r Friseur*in, dann überlege dir, ob für dich die Kleinunternehmer-Regelung in Frage kommt. Du sparst dir einiges an buchhalterischem Aufwand sowie die Ausweisung bzw. Abfuhr von Umsatzsteuer. Mehr Infos zu den genauen Regelungen kannst du für Österreich hier, für Deutschland hier nachlesen.
Auch Stuhlmiete kann ein Thema sein, um das Risiko einer Selbständigkeit als Friseur*in etwas abzumildern. Dabei gibt es allerdings einige rechtliche Stolpersteine zu beachten. Lies hier mehr dazu: Stuhlmiete im Friseursalon
Weitere Tipps für Friseure, die sich selbständig machen möchten
Solltest du sogar überlegen, einen eigenen Friseursalon zu eröffnen, dann schau dich in unserer Sammlung zu folgenden Themen um:
Dazu gehören auch unsere Tipps zum Thema Marketing und Werbung für Friseure. Lies hier weiter, wie du
- eine Friseurwebsite erstellst
- erfolgreiche und (kostenlose) Friseurwerbung betreibst
- Social Media als Friseur erfolgreich in Angriff nimmst
- Email-Marketing betreibst
Eine Übersicht unserer Tipps zum Thema findest du hier: Marketing Ideen für Friseure. Ein paar Anregungen zum Thema Werbung sind hier auch für mobile Friseure dabei!
Unser helloUmsatz Fazit:
Der aktuelle Boom ist verständlich: Mobiler Friseur zu werden ist die schnelle Variante, sich als Friseur*in selbständig zu machen. Ein paar Punkte gibt es dennoch zu beachten. Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Reise!
Du möchtest mehr darüber wissen …
… wie du mit deinem Friseursalon erfolgreich sein kannst?
Wir weisen dich ausdrücklich darauf hin, dass dieser Beitrag keine (steuer-)rechtliche Beratung ersetzt.