Wie du den richtigen Salon auswählst, Fragen zum Vertrag und zum Preis für die Friseur Stuhlmiete klärst – und wie du Scheinselbständigkeit vermeidest.
Stuhlmiete im Friseursalon ist ein immer öfter praktizierter Weg, schnell in die Selbständigkeit zu kommen. Was hat es damit auf sich? Welche Voraussetzungen, und v.a. welche Stolpersteine, gibt es dabei zu beachten?
Wir haben ein paar Tipps zusammengestellt, die dir helfen können, damit die partnerschaftliche Zusammenarbeit auch wirklich klappt – und zwar nicht nur der Sicht der stuhlmietenden Friseure, sondern auch aus der Sicht der Vermieter.
Lies hier gleich weiter und erfahre, was du beim Start in die Selbständigkeit über eine Stuhlmiete im Friseursalon nicht vergessen solltest.
Unsere helloUmsatz Tipps: Worauf du bei einer Stuhlmiete im Friseursalon achten solltest
- Wie es funktioniert: die wichtigsten FACTS zur Friseur Stuhlmiete
- Worauf du bei der SALONAUSWAHL achten solltest: Tipps für die ersten Schritte
- Der VERTRAG: So klappt´s mit der Zusammenarbeit
- Stuhlmiete im Friseursalon aus Sicht des VERMIETERS: Haftungsfragen & Co
- Achtung SCHEINSELBSTÄNDIGKEIT und Stuhlmiete: ein paar gute Tipps
Stuhlmiete als schneller Einstieg für Friseure in die Selbständigkeit
Wie der Name bereits sagt, geht es bei der Stuhlmiete darum, dich als Friseur*in in einem bestehenden Friseursalon einzumieten. Ein guter Weg, um erste Erfahrungen in der Selbständigkeit zu sammeln – mit dem Vorteil, dass für stuhlmietende Friseure keine großen Anfangskosten entstehen wie sonst bei der Eröffnung eines Friseursalons.
Auch für langgediente Friseure ist die Stuhlmiete eine Möglichkeit, in späteren Jahren nur mehr weniger, z.B. in Teilzeit, zu arbeiten.
Wenn die Eckpunkte des Vertrags mit dem Vermieter geklärt wurden, steht einer Stuhlmiete im Friseursalon nichts mehr im Wege. Ein paar Hürden sind allerdings zu bewältigen, damit es auch wirklich passt – nämlich für beide Seiten.
Lies im Folgenden, wie du die Stuhlmiete im Friseursalon angehst – Schritt für Schritt.
1. Wie es funktioniert: die wichtigsten FACTS zur Friseur Stuhlmiete
Rechtlich zählt die Selbständigkeit im Friseursalon über eine Stuhlmiete als Untermiete. Als Friseur*in erkaufst du dir damit für einen bestimmten Zeitraum den Besitz eines fixen Stuhls in einem Salon.
Im Rahmen einer Stuhlmiete arbeitest du als selbständige*r Unternehmer*in und bist selbst für deinen Umsatz verantwortlich. Dafür darfst du z.B. eigenständig über deine Arbeitszeiten entscheiden, die auch außerhalb der Öffnungszeiten des vermietenden Friseursalons liegen können. Weiters gehört dazu, dein Geschäft auch organisatorisch komplett eigenständig führen.
Neben den Kosten für die Stuhlmiete (ob Pauschale oder konkreter Umsatzanteil) musst du auch einen Obolus für anfallende Betriebskosten leisten.
Was das alles in Punkto Aufteilung von Produkten, Reinigung, Abrechnung, Kasse und Terminvereinbarung bedeutet, kannst du im Kapitel 3 nachlesen. Dort haben wir auch ein paar Tipps für dich angeführt, was bei einer Stuhlmiete im Friseursalon unbedingt in den Vertrag gehört.
Doch was sind die Voraussetzungen, um sich als Stuhlmieter*in in einem Friseursalon selbständig zu machen? Lies gleich weiter, worauf du bei der Gründung deines Unternehmens achten solltest.
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2. Worauf du bei der SALONAUSWAHL achten solltest: Tipps für die ersten Schritte
Wie bei jedem Schritt in die Selbständigkeit geht es auch bei der Stuhlmiete darum, sich vor der Gründung darüber klar zu werden, welche Nische man bedienen möchte. Das hat mit der eigenen Leistungs- und Preispolitik zu tun – und auch mit der Zielgruppe, auf die man sich konzentrieren möchte. Wie du als Friseur*in deine eigene Nische findest, kannst du hier nachlesen: erfolgreich als Friseur
Bei einer Stuhlmiete muss auch der vermietende Friseursalon ins Konzept passen. Prüfe also vorher, ob Stil genauso wie die Preispolitik des Salons zu deinem Persönlichkeitstyp und deinem Angebot passen. Umgekehrt sollten auch deine Kunden sowie die Friseurprodukte, die du selbst verkaufst, dem Salonkonzept entsprechen.
Bei der Auswahl des richtigen Friseursalons kommt es auch auf den richtigen Standort an. Führe davor also unbedingt vorab eine Standortanalyse durch.
Voraussetzung dafür, sich über eine Stuhlmiete selbständig zu machen, ist die Anmeldung eines Gewerbes. Klassisch geht das über die Vorlage der absolvierten Prüfung zum Friseurmeister. Du hast allerdings auch die Möglichkeit, dich ohne Meister selbständig machen.
- Entweder meldest du dein Gewerbe über die sog. Ausübungsberechtigung nach §7 HwO an (auch als Altgesellen-Regelung bekannt). Welche Voraussetzungen dafür zu erbringen sind, kannst du hier nachlesen.
- Oder deine Stuhlmiete läuft über den Friseurmeister des Saloninhabers. Rechne dabei aber mit höheren Kosten für die Stuhlmiete, schließlich trägt der Vermieter in diesem Fall die Haftung.
Apropos Kosten: Mit welchen Preisen musst du bei der Stuhlmiete rechnen? Lies gleich im nächsten Punkt mehr dazu nach. Hier geht es auch darum, was du beim Vertrag für deine Stuhlmiete beachten solltest.
3. Der VERTRAG: So klappt´s mit der Zusammenarbeit
Zuallererst: Die Kosten für die Friseur Stuhlmiete werden entweder als Tages- oder Monatspauschale angegeben. Achte bei einer Monatspauschale unbedingt darauf, für wie viele Arbeitstage diese vereinbart wird.
Was sind die gängigen Preise für eine Friseur Stuhlmiete? Aktuell dürfte sich der Mittelwert bei € 50,-/Tag bewegen. Auf diversen Online- Börsen für Friseur-Stuhlmieten sind Preise zwischen € 25,- und € 75,- je nach Lage und Salon üblich.
Wenn du nun z.B. vorhast, einen Friseurstuhl für 4 Tage in der Woche zu mieten, dann kommst du bei den Kosten für die Stuhlmiete bei € 50,-/Tag auf etwa € 800,-. In dieser Preisklasse bewegen sich auch viele Angebote.
In großen Innenstädten sind die Kosten natürlich höher. So liegt der Preis für eine Friseur Stuhlmiete in München z.B. bei € 900,- aufwärts (in Randlage kommst du dafür wieder auf einen günstigeren Preis für die Stuhlmiete von z.B. € 500,-). Aber auch Preise um € 300,- sind möglich, wie z.B. bei einem Angebot für die Kosten einer Stuhlmiete in Berlin. Dabei handelt sich allerdings um keine Stuhlmiete für eine ganze Woche.
Das alles sind natürlich nur einzelne Beispiele. Der konkrete Preis für eine Friseur Stuhlmiete hängt klarerweise nicht nur von der Lage, sondern auch vom jeweiligen Salonkonzept ab.
Wenn du keine Pauschale, sondern einen umsatzabhängigen Betrag vereinbarst, sieht die Sache sowieso anders aus. Vergiss also nicht auf die im vorigen Punkt bereits erwähnte Standortanalyse, bevor du dich in Verhandlung begibst, und rechne den erreichbaren Umsatz vorher gut durch!
Doch jetzt geht´s ans Eingemachte: Was gehört in den Vertrag über eine Stuhlmiete hinein – und welche Probleme kann es dabei geben?
Checkliste zum Vertrag: was bei einer Stuhlmiete im Friseursalon vorab zu klären ist
Im Vertrag über eine Friseur Stuhlmiete gehören sowohl Miet- als auch Betriebskosten ausgewiesen. Für Erstere gilt zu vereinbaren, ob es sich um einen Fixbetrag oder um umsatzabhängige Kosten handelt.
Bei der Aufteilung der Betriebskosten ergeben sich naturgemäß viele Fragen. Kläre unbedingt alle Punkte VORHER ab, um dir etwaige Zerwürfnisse im Nachhinein zu ersparen.
Rechtliches
Bei diesem Thema solltest du besondere Vorsicht walten lassen: Schnell taucht bei einer Friseur Stuhlmiete nämlich der Vorwurf einer Scheinselbständigkeit auf. Welche Stolpersteine hier auf dich warten, kannst du unter Punkt 5 noch einmal genau nachlesen.
- Mietdauer und Kündigungsmodalitäten gehören im Vertrag eindeutig festgehalten.
- Der angemietete Stuhl sollte immer der gleiche im Salon sein.
- Kaution darf verlangt werden, allerdings keine Ablöse – schließlich handelt es sich um einen Miet- und keinen Kaufvertrag.
- Ein Schlüssel für den Friseursalon steht dir auf jeden Fall zu, da du als selbständige*r Friseur*in über deine Arbeitszeiten frei verfügen darfst und auch außerhalb der Salon-Öffnungszeiten arbeiten kannst.
- Haftung: Im Vertrag sollte auch festgehalten werden, wer in welcher Höhe für diverse Schäden (am Inventar etc.) aufzukommen hat.
Abläufe im Salon
Nicht wenige Salonbetreiber haben sich nach einiger Zeit wieder von ihren Stuhlmietern getrennt. Meist waren Kleinigkeiten dafür ausschlaggebend. Folgende Fragen sollten daher vorab geklärt werden.
- Wie wird die Aufteilung von Laufkundschaft gehandhabt?
- Ist geklärt, wie mit allfälligen Arbeitsschritten umgegangen wird, die nicht streng voneinander getrennt werden können? Ist die Bereitschaft von beiden Seiten da, auch mal zwischendurch einen Handgriff für die „andere Seite“ zu erledigen (wie z.B. schnell mal unter einem fremden Stuhl hervorzukehren)?
- Wie ist die Sachlage bei (telefonischen) Terminvereinbarungen geregelt? Hast du grundsätzlich für ein eigenes System für Terminbuchung und Abrechnung gesorgt, um dein Unternehmen klar vom vermietenden Friseursalon zu trennen?
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Beteiligung an den Betriebskosten
Ein weiterer wichtiger Punkt, der bei der Friseur Stuhlmiete unbedingt vorab zu klären ist, ist die korrekte Aufteilung der anfallenden Betriebskosten. Strittige Fragen entstehen auch hier oft bei Kleinigkeiten wie deinem Beitrag zu Reinigung oder Kundenbetreuung.
- Energiekosten: Welcher Anteil ist für Wasser, Wärme und Strom zu bezahlen? Wie ändert sich der Aufteilungsschlüssel, wenn du deine Handtücher selbst zu Hause wäschst? Gerade Waschmaschinen sind ein hoher Stromfresser im Friseursalon – aber auch Föhns.
- Zu den Betriebskosten zählen auch die „Bewirtungskosten“ im Friseursalon. Darunter fallen Zeitschriften, Getränke und die übliche Tasse Kaffee.
- Weitere Servicekosten für Internet und Reinigung dürfen ebenfalls nicht vergessen werden.
- Auch das Personal kann „geteilt“ werden. Darunter fallen z.B. die Lehrlinge des Salons.
Produktpolitik
Im Vertrag zur Stuhlmiete muss auch unbedingt geklärt werden, wie mit dem Produkteinkauf umgegangen wird. Wird anteilig verrechnet – oder sorgst du selbst für den Einkauf? Auch dabei fallen einige Fragen an.
- Benutzt du im Rahmen der Friseur Stuhlmiete Produkte im Salon mit, dann ist die Art der Abrechnung zu klären: pro Flasche, pro Einzelentnahme, per Strichliste – oder mittels einer Pauschale?
- Werden allfällige Einkaufsrabatte vom Saloninhaber an dich weitergegeben oder zahlst du den regulären Einkaufspreis? Fallen Aufschläge oder Provisionen für dich an?
- Wenn du den Produkteinkauf für dein Unternehmen selbst erledigst: Darfst du im Salon deine eigene Marke verwenden und vertreiben? Steht dir dafür ein geeigneter Lagerplatz zur Verfügung? Ist es möglich, im Rahmen einer Einkaufsgemeinschaft mit dem Saloninhaber zu vergünstigten Preisen zu kommen?
Werbung für dein Unternehmen
Wenn du dich mittels Stuhlmiete als Friseur*in selbständig gemacht hast, bist du auch für dein eigenes Marketing verantwortlich. Dazu gehört die Werbung im Salon selbst – und natürlich auf anderen gängigen Kanälen.
- Dein Firmenschild an der Eingangstür ist ein MUSS – und auch wichtig, um dich als eigenständiges Unternehmen auszuweisen. Es ist auch ein essenzieller Faktor, um keinen Verdacht auf Scheinselbständig aufkommen zu lassen (siehe dazu auch Punkt 5).
- Natürlich solltest du auch über eine eigene Homepage verfügen. Wie du das ganz einfach selbst erledigen kannst, kannst du hier nachlesen: Friseur Website erstellen
- Visitenkarten lassen sich ebenso leicht erstellen, dasselbe gilt für Flyer: Friseur Flyer erstellen
- Auch für deine Werbeaktivitäten haben wir ein paar Tipps: Wie du Friseur Werbung (gratis) machen kannst
- Das gilt auch für eine erfolgreiche Online-Community auf Facebook, Instagram & Co: Social Media Marketing für Friseure
4. Stuhlmiete im Friseursalon aus Sicht des VERMIETERS: Haftungsfragen & Co
Bisher haben wir die Stuhlmiete im Friseursalon meist vonseiten des Mieters betrachtet. Doch auch für den Vermieter ergeben sich einige Fragen, die unbedingt vor einer Zusammenarbeit zu klären sind.
Du würdest dich gerne auf eine Kooperation einlassen – allerdings zuerst einmal im Rahmen einer Probezeit? Das geht, allerdings nicht „auf Probe“, da es sich ja nicht um ein reguläres Dienstverhältnis handelt. Du kannst den Mietvertrag allerdings befristet, z.B. für ein halbes Jahr, ausstellen.
Du hast Angst, dass die Abläufe im Friseursalon durch eine Stuhlmiete durcheinandergewirbelt werden? Ein guter Punkt! Sorge daher nicht nur im Vertrag vor, dass alle Punkte aus dem vorigen Kapitel geklärt sind, sondern besprich die neue Situation auch mit deinen Mitarbeitern. Dabei gehören vor allem die frei einteilbaren Arbeitszeiten bei der Stuhlmiete angesprochen – Neid unter Kollegen entsteht schnell. Für das oben ebenso erwähnte Thema der Energiekosten haben wir übrigens ein paar Tipps für dich: Energiesparen im Friseursalon
Bedenke, dass durch einen weiteren selbständigen Friseur im Salon auch schnell deine eigene Marke verwässert werden kann. Die Nischen beider Unternehmen sollte zusammenpassen – in Hinblick auf Kundenstruktur sowie Preis- und Kommunikationspolitik.
Vergiss nicht, die Stuhlmiete korrekt abzurechnen. Dabei ist vor allem auch die Ausweisung des zusätzlichen Materialverbrauchs in deiner Buchhaltung wichtig. Solltest du diesen Teil vergessen, drohen saftige Nachzahlungen bei einer etwaigen Betriebsprüfung!
In diesem Zusammenhang gleich ein paar Worte zur Haftung. Pass auf, wen du dir in den Salon holst! Stuhlmiete ist, das hat die Erfahrung gezeigt, leider auch eine einfache Eingangstür zur Schwarzarbeit. Auch dir als Vermieter*in kann bei einer Prüfung die Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen drohen!
Hast du einen Vertrag mit einem Stuhlmieter geschlossen, der für die Gründung seines Unternehmens auf deinen Meistertitel zurückgreifen muss, dann haftest du selbst für etwaige Schadensfälle.
5. Achtung SCHEIN-SELBSTÄNDIGKEIT und Stuhlmiete: ein paar gute Tipps
Abschließend noch ein wichtiger Punkt: Auf der Fahndungsliste von Finanzamt & Co steht die Jagd nach Scheinselbständigkeit aktuell ganz oben. Auch rückwirkend können saftige Nachzahlungen drohen. Halte dich daher immer auf dem Laufenden, was die rechtliche Lage zum Thema Friseur Stuhlmiete betrifft.
Worum geht´s? Beim Aufsetzen der Rahmenbedingungen für die Stuhlmiete musst du klar dafür sorgen, dass keine Zweifel an einer selbständigen Tätigkeit des stuhlmietenden Partners aufkommen. Andernfalls wird angenommen, dass es sich um ein reguläres Dienstverhältnis handelt, das unter dem Deckmäntelchen Stuhlmiete dazu dienen soll, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu sparen.
Wie kannst du nun vermeiden, dich in Punkto Selbständigkeit in einer Grauzone zu bewegen?
Achte auf folgende Punkte, um keine Zweifel in Punkto Scheinselbständigkeit aufkommen zu lassen
- Im Friseursalon sollte für die Stuhlmiete ein fixer Platz zugewiesen sein.
- Es besteht kein Weisungsrecht, da es sich beim Vermieter auch um keinen Arbeitgeber im Sinne eines regulären Dienstverhältnisses handelt. Stuhlmieter teilen sich die Arbeitszeiten frei ein und können kommen und gehen, wie sie möchten. Dazu gehört auch ein eigener Schlüssel für den Friseursalon. Natürlich dürfen sich selbständige Friseure auf vertreten lassen. Schließlich sind sie organisatorisch nicht in den laufenden Betrieb eingebunden.
- Um jeglichen Verdacht auf Scheinselbständigkeit zu vermeiden, kann der Arbeitsort über den Friseursalon hinaus erweitert werden. Eine gängige Möglichkeit ist z.B., als mobiler Friseur zu arbeiten.
- Stuhlvermieter sollten wiederum darauf achten, keinen Stuhl an Friseure zu vermieten, die zuvor als Angestellte im Salon gearbeitet haben.
- Und natürlich gelten alle bereits in Kapitel 3 erwähnten Punkte zum Thema Terminvergabe, Arbeiten auf eigene Rechnung sowie Abrechnung per eigener Kasse.
Oft kommt auch die Frage nach Musterverträgen für die Stuhlmiete im Friseursalon auf. Da es sich immer um eine individuell abzusprechende Vereinbarung handelt, solltest du darauf verzichten, auf einen Mustervertrag zurückgreifen.
Unser helloUmsatz Fazit:
Ein gängiges Konzept – aber viele Fehlerquellen: Achte darauf, alle wichtigen Punkte in Bezug auf eine Stuhlmiete im Friseursalon einzuhalten, um nicht in den Verdacht einer Scheinselbständigkeit zu geraten!
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